| Zum 1.7.2018 sind die Renten in den alten Bundesländern um 3,22 % und in den neuen Bundesländern um 3,37 % gestiegen (BR-Drs. 140/18 (B) vom 8.6.2018). Ob sich dadurch eine Steuerpflicht ergibt, ist nicht pauschal zu beantworten und hängt von mehreren Faktoren ab (z. B. von der Rentenhöhe und dem Renteneintrittsalter). Ferner ist relevant, ob weitere steuerpflichtige Einkünfte bestehen. Weiterführende Informationen liefert u. a. die Broschüre „Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand“ (Stand 02/2018) des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, die unter www.iww.de/s505 heruntergeladen werden kann. |